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   VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 ZB 17.732   

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https://dejure.org/2017,24750
VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 ZB 17.732 (https://dejure.org/2017,24750)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.06.2017 - 10 ZB 17.732 (https://dejure.org/2017,24750)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - 10 ZB 17.732 (https://dejure.org/2017,24750)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 Abs. 1, Abs. 2, § 54 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; StGB § 57
    Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr vor erfolgreichem Abschluss einer Drogentherapie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen bzgl. Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Begehung von Straftaten; Abwägung des besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses mit dem besonders schwerwiegenden Bleibeinteresse

  • rewis.io

    Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr vor erfolgreichem Abschluss einer Drogentherapie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; kosovarischer Staatsangehöriger; Straftäter; Gefahrenprognose; Wiederholungsgefahr; Drogentherapie; Entscheidung des Strafvollstreckungsgerichts; Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung; Jugendstrafe; Kosovo; Antrag auf Zulassung der ...

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen bzgl. Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Begehung von Straftaten; Abwägung des besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses mit dem besonders schwerwiegenden Bleibeinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen die Ausweisung eines faktischen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 ZB 17.732
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 ZB 17.732
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 ZB 17.732
    Die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte sind für die Frage der Beurteilung der Wiederholungsgefahr daran aber nicht gebunden; dabei bedarf es jedoch einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Entscheidung abgewichen wird (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 ZB 17.732
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 ZB 17.732
    Ohnehin kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft macht (siehe z.B. BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 10 ZB 16.1437 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 10 ZB 16.1437

    Abgelehnter Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 ZB 17.732
    Ohnehin kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft macht (siehe z.B. BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 10 ZB 16.1437 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

    In zahlreichen Entscheidungen haben Oberverwaltungsgerichte die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2016 befürwortete Gleichsetzung der strafvollstreckungsrechtlichen Prognose mit der ausweisungsrechtlichen Prognose sich nicht zu eigen gemacht, sondern den im Senatsbeschluss vom 2. Mai 2017 dargestellten Unterschied zwischen den beiden Prognosehorizonten genutzt, um das Vorliegen einer breiteren, die Abweichung von der strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidung rechtfertigenden Tatsachengrundlage der Ausweisungsentscheidung zu begründen (OVG NRW, U.v. 12.07.2017 - 18 A 2735/15 - juris Rn. 67 ff.; OVG Lüneburg, B.v. 23.03.2017 - 11 ME 72/17 - juris Rn. 6 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 04.01.2017 - OVG 11 N 58.16 - juris Rn. 7; BayVGH - 10. Senat, B.v. 19.06.2017 - 10 ZB 17.732 - juris Rn. 18 f. und B.v. 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 21).
  • VG Augsburg, 21.11.2018 - Au 6 K 18.839

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung und Vollziehbarkeit der

    Zusammenfassend besteht daher im Hinblick auf die wiederholte Rückfälligkeit des Klägers unter offener Bewährung, im Hinblick auf die Vollzugserfahrung und die bisherigen ausländerrechtlichen Maßnahmen, die sich als ihn von weiteren Straftaten nicht abschreckend erwiesen haben, und im Hinblick darauf, dass der Kläger betäubungsmittelabhängig ist, aber bisher keine Therapie auch nur begonnen, erst recht nicht erfolgreich abgeschlossen und sich nach Straf- und Therapieende nicht bewährt hat (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17, 1386 - juris Rn. 10; B.v. 19.6.2017 - 10 ZB 17.732 - juris Rn. 11 m.w.N.), eine sehr hohe Rückfallgefahr.
  • VG Augsburg, 21.11.2018 - Au 6 K 18.1190

    Generalpräventive Ausweisung eines faktischen Inländers wegen Handeltreibens mit

    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 10 ZB 17.1739 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17, 1386 - juris Rn. 10; B.v. 19.6.2017 - 10 ZB 17.732 - juris Rn. 11 m.w.N.).
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